Die Feldlerche leidet an der zunehmenden Intensivierung der Landwirtschaft, vor allem fehlen die Brutflächen. Um weiteren Bestandseinbrüchen entgegenzuwirken sollten Schutzmaßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume während der Brutsaison getroffen werden. Der Feldlerche muss die Möglichkeit geschaffen werden, mehr als nur die erste Brut im zeitigen Frühjahr aufzuziehen.

Neben einem guten Nahrungsangebot durch Verzicht auf Pestizide benötigt die Feldlerche freie Sicht und eine Vielfalt an Vegetationsstrukturen. Die Nähe zu Hecken, Bäumen, Waldrändern, sowie Straßen und Siedlungen meidet sie. Sie brütet am liebsten dort, wo die Pflanzen nicht zu dicht stehen und eine Höhe von 20 bis max. 50 cm erreichen. In dieser lichten Vegetation bauen die Lerchen auch ihre Bodennester. In zu dichter Vegetation kommen sie, da sie sich am Boden laufend fortbewegen, nicht voran und finden zudem keine Nahrung.

Das Hauptproblem für die Lerchen sind daher die Domäne von Wintergetreide und Mais. Diese bieten meist nur für die erste Brut im zeitigen Frühjahr (März/April) geeignete Nistmöglichkeiten. Später, im Mai und Juni, ist die Vegetation bereits zu hoch. Zur Erhaltung der Population ist jedoch die Zweit- und Drittbrut zwingend erforderlich.

Im Bereich Ackerbau kann der Landwirt den für die Lerche so wichtigen Lebensraum durch eine einfache Maßnahme wie das Lerchenfenster schaffen. Diese Fehlstelle im Acker ist ein wichtiger Baustein, den bedrohten Lerchen wenigstens die Aufzucht einer Zweit- oder Drittbrut zu ermöglichen.

Lerchenfenster werden während der Aussaat durch Anheben der Sämaschine oder nachträglich durch mechanisches Freilegen, z.B. des Wintergetreides, angelegt. Tatsächlich dienen diese Fenster als Anflugschneise für Lerchen, die dann im angrenzenden Getreide möglichst ungestört ihre Nistplätze anlegen können. Die Mindestgröße eines Lerchenfensters sollte 20 m² betragen. Pro ha ist eine Dichte von 2 bis 10 Fenstern zu empfehlen. Der ökologische Nutzen steigt bei gleichzeitiger Anlage von Blühstreifen. Diese Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Gewährung der Betriebsprämie. Im Flächenantrag sind Lerchenfenster nicht gesondert auszuweisen. Auch in großen Maisflächen können 10 m breite Schneisen als Brach bleiben oder mit Blühstreifen oder Sommergetreide bestellt werden.

Wie kann jeder Bürger zum Schutz der Feldlerche beitragen?

Jahr für Jahr fließen derzeit 114€ von jedem EU-Bürger über Steuern in die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Doch nur ein Bruchteil davon wird zur Rettung der Feldlerche und anderer Feldvögel ausgegeben.

NABU und LBV starteten im Zusammenhang mit der Wahl der Feldlerche zum Vogel des Jahres 2019 die Kampagne  „Meine 114€ für…“  mit dem Ziel, von unseren EU-Abgeordneten eine Reform der EU-Agrarpolitik zu fordern. Mit dem Hinweis: Meine 114 € sollen künftig in eine naturverträglichere Landwirtschaft fließen; stoppt das Artensterben jetzt!

Eine Postkarte für die Mitmachaktion erhalten Sie kostenlos beim NABU – Bundesverband, Charitéstraße 3 in 10117 Berlin.

Sie können auch online mitmachen unter:

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  • © Alf Pille / LBV
  • © Klaus Janke
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