Im FFH-Gebiet gelten besondere Regeln

In Finning gibt es keine Baumschutzverordnung. Dennoch gelten für Grundstückseigentümer und Eigentümerinnen besondere Regeln, die bei Fällungen oder Baumpflegemaßnahmen innerhalb des FFH-Gebietes zu beachten sind.

In der Vergangenheit wurden diese besonderen Regeln leider nicht immer beachtet – wohl auch, weil vielen BürgerInnen diese gar nicht bekannt waren.

Das Landratsamt Landsberg hat nun auf Bestreben des Arbeitskreises Dorfökologie ein Informationschreiben für alle GrundstückseigentümerInnen verfasst, das im Februar 2020 von der Gemeinde Finning an alle GrundstückseigentümerInnen in Finning und Entraching verschickt worden ist und einen guten Überblick über die verschiedenen Regelungen innerhalb des Windachtals bietet.

Das Windachtal ist nicht nur ein FFH-Gebiet, sondern hat auch als Bestandteil des Natura 2000-Netzes überregionale Bedeutung.

Für den besonderen Schutzstatus als FFH-Gebiet ist u.a. der naturanahe Bachlauf und die weitgehend intakte Auendynamik entscheidend. Die alten Baumbestände auch innerhalb des Dorfes zu schützen ist ein wichtiger Bestandteil zum Erhalt des Windachtal. 

Das Merkblatt zum Download:

Merkblatt Baumschutz im Windachtal

Landratsamt Landsberg am Lech (PDF, 574 KB)

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  • © Sabine Leitner