„Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, wie sie durch die Ausweisung von Baugebieten im Rahmen der Bauleitplanung, durch den Straßen- oder Leitungsbau oder durch viele sonstige Vorhaben entstehen, erfordern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Dementsprechend sind auf anderen Flächen landschaftspflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen durchzuführen, um die ökologische Qualität dieser Flächen deutlich zu steigern. Die somit ökologisch höherwertigen Flächen sollen die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft „ausgleichen“ und sind dauerhaft zu sichern und zu erhalten. Die Gemeinde muss dementsprechend gleichzeitig mit dem jeweiligen Vorhaben oder der jeweiligen Planung für entsprechende Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen Sorge tragen.“

Bayerisches Landesamt für Umwelt

In Zeiten, da Insektensterben, Artenverlust, Flächenfraß und Klimawandel immer mehr Menschen bewegen, gilt auch die Aufmerksamkeit der bayerischen Staatsregierung vermehrt dem Schutz von Natur und Umwelt. Flächen- und Gewässerschutz steht weit oben auf der naturschutzrechtlichen Agenda. Deshalb müssen Kommunen seit einigen Jahren mit jeder Baumaßnahme sogenannte Ausgleichsflächen für versiegelte oder der Natur entzogene Flächen ausweisen. Ohne solche Flächen sind Bebauungspläne nicht rechtswirksam. Diese Ausgleichsflächen müssen über 25 Jahre gepflegt und vor Schaden bewahrt werden.